Man stelle einen Bauantrag für die Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses, welches es nicht gibt. Die Bauverwaltung wird diesen Bauantrag genehmigen. Nach ein paar Jahren fängt man an, ein nicht zu Wohnzwecken genehmigtes Lagerhaus aufzustocken, welches sich 20 Meter abseits der Wolfenbütteler Straße auf nicht überbaubarer Grünfläche zum Bürgerpark befindet. Nach Protesten der Nachbarn bei der Bauverwaltung, verfügt diese einen mündlichen Baustopp, welcher nach nochmaliger Überprüfung am nächsten Tag mündlich aufgehoben wird. [weiter lesen...]
Schauen Sie sich die Bauzeichnungen an und schreiben Sie uns, was falsch ist. Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir einen Kasten frisches Wolters Pilsener. Auf Wunsch auch alkoholfrei. Unser Tipp: "Die Fehler findet jeder Laie."
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dieser Sache. Es geht um behördliche Willkür bei der Vergabe von Genehmigungen. Wenn Ihnen ähnliches bekannt oder widerfahren ist, können Sie sich gern zum Austausch bei uns melden.